Bei der Einigung von Krisen in Familien haben außergerichtliche Verfahren einen besonderen Stellenwert bei:
- einem partnerschaftlichen Konflikt, Trennung, Scheidung (Umgangsrecht, Aufteilung gemeinsamer Finanzen und Besitztümer)
- Spannungen zwischen Geschwistern (Erbschaftsangelegenheiten, Rollenverteilung bei der Verantwortung für die pflegebedürftigen Eltern)
- Generationskonflikten
- der Erbregelung in Familienunternehmen bezogen auf Nachfolge, Unternehmensführung, Vermögensaufteilung